Regeln in Fahrradstraßen

Regeln in Fahrradstraßen

Eine moderne Verkehrsplanung sieht vor, dass der Radverkehr freie Fahrt hat. Durch gut strukturierte Radverkehrsanlagen wird die Attraktivität enorm gesteigert. Nicht nur die Einrichtung von Radwegen, sondern auch Fahrradstraßen tragen hierzu bei.

Was Fahrradstraßen sind, wie du sie erkennen kannst und welche besonderen Vorschriften dort gelten, erfährst du im folgenden Beitrag.

 

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße darf von nur von Radfahrenden genutzt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn sie durch ein Zusatzschild gekennzeichnet sind. Dann dürfen sie nur 30km/h schnell sein. Wird der Radverkehr auf einer Fahrradstraße durch andere beeinträchtigt und Radfahrende gefährdet, kann ein Bußgeld veranlasst werden.

Das Verkehrszeichen für Fahrradstraßen bildet ein weißes Fahrrad auf einem blauen Kreis mit weißem Hintergrund. Unter dem Kreis steht auf dem Schild „Fahrradstraße“ in schwarzen Buchstaben.

 

 

Regeln für Verkehrsteilnehmer auf Fahrradstraßen

 Diese Ausnahmen gelten nicht nur für Kfz, sondern auch für Verkehrsteilnehmer wie etwa Inlineskater oder Fußgänger. Sofern ihnen die Nutzung der Fahrradstraße nicht mittels Zusatzschild gestattet ist, müssen sie die Fußgängerwege benutzen. Das gilt ebenfalls für Kinder mit Fahrrad unter acht Jahren.

 Ist das Schild der Fahrradstraße auch mit einem „Anlieger frei“ versehen, dürfen Anlieger ebenfalls die Straße befahren. Dies bezieht alle Personen mit ein, deren Grundstück mit der Fahrradstraße verbunden ist. Es schließt auch Kraftfahrer ein, die entweder privat oder geschäftlich eine der Adressen in der Anliegerzone nutzen müssen.

 In der Anlage 2 der StVO wurde festgelegt, dass die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen 30km/h beträgt. Radfahrende dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Deshalb müssen andere Verkehrsteilnehmer ihr Tempo ggf. weiter drosseln. Weiterhin ist es Radfahrenden gestattet, nebeneinander auf Fahrradstraßen zu fahren. Die Vorfahrtsregeln sind so, wie im regulären Straßenverkehr. Nicht zu vergessen sind auch die Vorschriften zur Fahrbahnnutzung wie etwa das Rechtsfahrverbot.